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§ 12 HolzmechAusbV 2015 — Prüfungsbereiche

Holzmechanikerausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils,
2.
Fertigungstechnik,
3.
Maschinen- und Anlagentechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.