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§ 1 HolzbhAusbV — Anwendungsbereich

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin nach der Handwerksordnung.