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§ 2 HolzbearbMechAusbV 2004-07 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre.