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§ 2 HolzBauSchAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin drei Jahre.