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§ 6 HoheSeeEinbrG — Verbrennungsverbot

Hohe-See-Einbringungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verbrennung von Abfällen oder sonstigen Stoffen auf Hoher See ist verboten.