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Art 7 HoheSeeÜbkG

Gesetz zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)