§ 65 HochbauBAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Hochbauberufeausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Rückbauen von Bauwerken“,
2.
„Durchführen von Abbrucharbeiten“,
3.
„Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.