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§ 47 HkRNDV — Löschung von Daten

Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Herkunftsnachweisregister oder im Regionalnachweisregister gespeicherte Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für das Führen des jeweiligen Registers nicht mehr erforderlich sind.