§ 12 HiKassGAufhG

Gesetz betreffend die Aufhebung des Hilfskassengesetzes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der § 11 tritt sofort in Kraft. Der Tag, mit dem die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes in Kraft treten, wird durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmt.