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§ 6 HgFSNatSchV

Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes "Helgoländer Felssockel"

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 15. Juni 1985 in Kraft. Gleichzeitig tritt Abschnitt A, Teil I, Nr. 11 der Bekanntmachung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord zur Seeschiffahrtstraßen-Ordnung vom 16. Januar 1984 (BAnz. S. 909) außer Kraft.