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§ 4 HfreqBetrGen

Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Allgemeine Genehmigung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.