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§ 1 HfreqBetrGen

Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für den Betrieb von halbleiterbestückten Stromumformungsgeräten, die zur Umformung von Gleich- in Wechselstrom für Leuchtstofflampen in Landfahrzeugen, z.B. in Omnibussen, Campinganhängern, Eisenbahnwagen, dienen, wird hiermit eine Allgemeine Genehmigung erteilt.