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§ 7 HeudG (Sachsen) — Ortsrecht

Heuersdorfgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das zum Zeitpunkt der Eingliederung der Gemeinde Heuersdorf in dieser geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt.