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§ 1 HeudG (Sachsen) — Nutzung des Gemeindegebietes

Heuersdorfgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Gebiet der Gemeinde Heuersdorf kann für den Braunkohlenabbau in Anspruch genommen werden.