Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Gelsenkirchen werden die Flurstücke Gemarkung Bismarck, Flur 3, Nrn. 19, 23, 24, 123, 320, 322 und 323 dem Bezirk des Amtsgerichts Herne-Wanne zugeteilt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Gelsenkirchen werden die Flurstücke Gemarkung Bismarck, Flur 3, Nrn. 19, 23, 24, 123, 320, 322 und 323 dem Bezirk des Amtsgerichts Herne-Wanne zugeteilt.