# § 3 HeizkZG — Höhe des Zuschusses

Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Zuschuss beträgt 5 Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche. Bei jedem Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und bei Bewohnern eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes ist eine Wohnfläche von 20 Quadratmetern zu Grunde zu legen.

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Zitiervorschlag: § 3 HeizkZG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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