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§ 22 HeimMitwirkungsV — Ehrenamtliche Tätigkeit

Heimmitwirkungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitglieder des Heimbeirates führen ihr Amt unentgeltlich und ehrenamtlich aus.