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Eingangsformel Heilquellen-V (Bayern)

Verordnung über das Verfahren für die staatliche Anerkennung von Heilquellen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Grund des Art. 39 Absatz 3 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr folgende Verordnung: