nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 1 Heilquellen-V (Bayern) — Vorzulegende Unterlagen

Verordnung über das Verfahren für die staatliche Anerkennung von Heilquellen  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beantragt der Unternehmer einer Heilquelle die staatliche Anerkennung nach § 53 Abs. 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), so hat er bei der Kreisverwaltungsbehörde zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen in fünffacher Fertigung einzureichen:

1. Eine Beschreibung der Quelle, die Angaben darüber enthalten muß

a) welchen Heilzwecken sie dienen soll;

b) wem sie zur Benutzung offenstehen soll;

c) mit welchem wasserrechtlichen Bescheid das Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten des Quellwassers erlaubt oder bewilligt oder wann ein solcher Bescheid beantragt wurde;

2. eine Heilquellenanalyse, in der die Schüttung, die physikalischen Eigenschaften, die chemische Zusammensetzung und die bakteriologische Beschaffenheit darzustellen sind;

3. einen Übersichtslageplan im Maßstab 1: 25 000 und einen Lageplan im Maßstab der amtlichen Flurkarte; die Pläne müssen, wenn auch die Festsetzung eines Heilquellenschutzgebiets beantragt wird (§ 53 Abs. 4 und 5, § 51 Abs. 2 und § 52 WHG), dessen Umfang ersehen lassen;

4. ein maßstäbliches Schichtenprofil der Quelle (senkrechter Schnitt durch die Quelle und die angrenzenden Schichten) und bei Quellbohrungen ein maßstäbliches Bohrlochprofil (senkrechter Schnitt durch Bohrloch und die angrenzenden Schichten); dabei ist die unterirdische Fassungsanlage einzuzeichnen;

5. Baupläne der Fassungsbauwerke und der Ableitungsvorrichtungen.

---

Zitiervorschlag: § 1 Heilquellen-V (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/Heilquellen-V/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
