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§ 23 HebG — Abschluss des Studiums

Hebammengesetz

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 10.01.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Das Hebammenstudium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab.