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§ 19 HebG — Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen

Hebammengesetz

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 10.01.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(1) Der hochschulische Studienteil findet an einer Hochschule statt. Er umfasst theoretische und praktische Lehrveranstaltungen.

(2) Die theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen erfolgen auf der Grundlage eines modularen Curriculums, das von der Hochschule zu erstellen ist.