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§ 31 HebG 1985

Hebammengesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die außerhalb des Gesetzes für "Hebammen" bestehenden Rechtsvorschriften finden auch auf "Entbindungspfleger" Anwendung.

(2) (Änderungsvorschrift)