(1) Die außerhalb des Gesetzes für "Hebammen" bestehenden Rechtsvorschriften finden auch auf "Entbindungspfleger" Anwendung.
(2) (Änderungsvorschrift)
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(1) Die außerhalb des Gesetzes für "Hebammen" bestehenden Rechtsvorschriften finden auch auf "Entbindungspfleger" Anwendung.
(2) (Änderungsvorschrift)