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# Anlage 2 HebBOBbg (Brandenburg)

Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Land Brandenburg  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Geburtsprotokoll nach § 5 Abs. 1 Satz 4

Vitalzeichen

Allgemeinbefinden

Ein- und Ausfuhr

Herzton- und Wehenverlauf

Geburtsfortschritt

Information und Hinzuziehung einer Ärztin oder eines Arztes

Beratung und Aufklärung, einschließlich der Dokumentation abgelehnter Maßnahmen

Verabreichte und angewendete Arzneimittel sowie Maßnahmen zur Geburtserleichterung

Mobilität

Geburt:

Vollständigkeit des Muttermundes

Höhenstand der Leitstelle

Beginn der Preßwehen

Erstuntersuchung des Neugeborenen

Vital- und Reifezeichen

Nachgeburtsperiode:

Leitung der Plazentarperiode

Beurteilung der Plazenta

Blutverlust

Besonderheiten/Auffälligkeiten

Muster eines Geburtsprotokolls

(Das nachfolgende Muster stellt ein Beispiel eines Geburtsprotokolls dar. Gemäß Anlage 1 Nr. 1 steht es Hebammen und Entbindungspflegern frei, ein anderes Formblatt zu verwenden, sofern es den Mindestanforderungen der Anlage 1 und 2 genügt.)

Anm.: diese Anlage wurde nicht aufgenommen.

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Zitiervorschlag: Anlage 2 HebBOBbg (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/HebBOBbg/anlage-2

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