nu:legal · recht.nulegal.eu

Anlage 1 HebBOBbg (Brandenburg)

Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Hebammendokumentation nach § 5 Abs. 1 Satz 1 bis 3

Die Dokumentation ist anhand von Formblättern zu führen.

Die gesamte Hebammentätigkeit muß nachvollziehbar sein und der betreuenden Hebamme namentlich zugeordnet werden können.

Jede Eintragung ist mit Datum und Uhrzeit zu versehen.

Die Dokumentation hat eindeutige Angaben zur Anamnese zu enthalten.