nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 HebBOBbg (Brandenburg) — Zusammenarbeit der Hebammen und Entbindungspfleger

Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Hebammen und Entbindungspfleger haben bei ihrer beruflichen Tätigkeit kollegial zusammenzuarbeiten. Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger sollen zur gegenseitigen Vertretung bereit sein.