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§ 8 HebAPrO — Niederschrift

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 09.05.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnis der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.