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# § 6 HdlStatG 2001 — Erhebungsmerkmale

Handelsstatistikgesetz  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 04.03.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt G nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 1 sind

- 1. monatlich:

  - a) Umsatz,

  - b) Zahl der Vollzeitbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten;

- bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;

- 2. jährlich:

  - a) Zahl der Arbeitsstätten des Unternehmens,

  - b) tätige Personen nach Personalaufwand:

    - aa) Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht jeweils nach dem Stand vom 30. September,

    - bb) Summe der Entgelte,

    - cc) gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber,

    - dd) Aufwendungen für Leiharbeitnehmer;

  - c) Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen:

    - aa) Umsätze nach Art der Tätigkeiten,

    - bb) Handelsumsätze nach Produktarten,

    - cc) sonstige betriebliche Erträge,

    - dd) Subventionen,

    - ee) Aufwendungen für Handelsware sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,

    - ff) Aufwendungen für Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen,

    - gg) Wert der Bestände an Handelsware, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang und Ende des Berichtsjahres,

    - hh) Aufwendungen für Pachten, Mieten und Leasing,

    - ii) betriebliche Steuern und Abgaben;

  - d) Investitionen

    - aa) Bruttoinvestitionen in Sachanlagen nach Arten,

    - bb) Verkauf von Sachanlagen;

- bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden die Angaben zu der Zahl der tätigen Personen (aus Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), zur Summe der Entgelte (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) und zu den gesamten Bruttoinvestitionen (aus Buchstabe d Doppelbuchstabe aa) auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;

- 3. zusätzlich fünfjährlich

  - a) in Abteilung 45: bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Regierungsbezirken der Umsatz auch in der Unterteilung nach Regierungsbezirken;

  - b) in Abteilung 47: Zahl der Ladengeschäfte und deren Verkaufsfläche sowie bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Regierungsbezirken der Umsatz und die Verkaufsfläche auch in der Unterteilung nach Regierungsbezirken;

(2) Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt I nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 sind

- 1. monatlich:

  - a) Umsatz,

  - b) Zahl der Vollzeitbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten;

- bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;

- 2. jährlich:

  - a) Zahl der Arbeitsstätten des Unternehmens,

  - b) tätige Personen nach Personalaufwand:

    - aa) Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht jeweils nach dem Stand vom 30. September,

    - bb) Summe der Entgelte,

    - cc) gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber,

    - dd) Aufwendungen für Leiharbeitnehmer;

  - c) Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen:

    - aa) Umsätze nach Art der Tätigkeiten,

    - bb) sonstige betriebliche Erträge,

    - cc) Subventionen,

    - dd) Aufwendungen für Handelsware sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,

    - ee) Aufwendungen für Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen,

    - ff) Wert der Bestände an Handelsware, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang und Ende des Berichtsjahres,

    - gg) Aufwendungen für Pachten, Mieten und Leasing,

    - hh) betriebliche Steuern und Abgaben;

  - d) Bruttoinvestitionen in Sachanlagen;

- bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden die Angaben zu der Zahl der tätigen Personen (aus Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), zur Summe der Entgelte (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) und zu den Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (Buchstabe d) auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst.

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Zitiervorschlag: § 6 HdlStatG 2001

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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