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§ 15 HdlDlStatG — Durchführung

Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz

Stand: 04.03.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Angaben zu den konjunktur- und strukturstatistischen Erhebungen im Wirtschaftszweig 46 werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet.