§ 6 HdGStiftG — Organe der Stiftung

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"

Stand: 28.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Organe der Stiftung sind

1.
das Kuratorium,
2.
der Präsident oder die Präsidentin,
3.
der wissenschaftliche Beirat,
4.
der Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen.