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§ 5 HdGStiftG — Satzung

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Kuratorium beschlossen wird.