§ 13 HdGStiftG — Berichterstattung

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre bisherige Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.