§ 3 HanfSaatV 2024 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Hanf im Rahmen der Saatgutanerkennung 2024

Historische Fassung: Stand 05.05.2024 bis 01.09.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2024 außer Kraft.