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§ 11 HandwFWFortbPrV — Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen

Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 22.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen gliedert sich in

1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine mündliche Prüfung.