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§ 1 HafenSchAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Hafenschiffer/Hafenschifferin wird staatlich anerkannt.