Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.03.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft.