Dem Hauptzollamt Augsburg werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Rosenheim,
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Landshut, München und Rosenheim.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Dem Hauptzollamt Augsburg werden die Zuständigkeiten übertragen für