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§ 24 HZAZustV 2023 — Hauptzollamt Krefeld

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Hauptzollamt Krefeld werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Zollprüfungen und die Präferenzprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Duisburg,
2.
die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf,
3.
die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Aachen, Duisburg, Düsseldorf und Köln sowie
4.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf.