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§ 24 HZAZustV 2023 — Hauptzollamt Köln

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Hauptzollamt Köln wird die Zuständigkeit für die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Aachen übertragen.