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§ 22 HZAZustV 2023 — Hauptzollamt Koblenz

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Hauptzollamt Koblenz werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Saarbrücken sowie
2.
den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Saarbrücken.