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§ 36 HZAZustV 2022 — Hauptzollamt Saarbrücken

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 19.02.2022 bis 02.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Hauptzollamt Saarbrücken werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Koblenz sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Darmstadt und Koblenz.