Dem Hauptzollamt Magdeburg wird die Zuständigkeit für die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück übertragen.
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Dem Hauptzollamt Magdeburg wird die Zuständigkeit für die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück übertragen.