§ 23 HZAZustV 2021 — Hauptzollamt Köln

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 01.01.2021 bis 02.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Hauptzollamt Köln wird die Zuständigkeit für die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Aachen übertragen.