§ 27 HZAZustV 2020 — Hauptzollamt Magdeburg

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 02.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Hauptzollamt Magdeburg wird die Zuständigkeit für die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück übertragen.