§ 23 HZAZustV 2020 — Hauptzollamt Köln

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 02.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Hauptzollamt Köln wird die Zuständigkeit für die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Aachen übertragen.