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§ 22 HZAZustV 2020 — Hauptzollamt Koblenz

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 02.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Hauptzollamt Koblenz werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Saarbrücken sowie
2.
den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Saarbrücken.