Dem Hauptzollamt Bielefeld wird die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Münster, mit Ausnahme des Kreises Borken, übertragen.
Dem Hauptzollamt Bielefeld wird die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Münster, mit Ausnahme des Kreises Borken, übertragen.