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§ 38 HZAZustV 2019 — Hauptzollamt Schweinfurt

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Hauptzollamt Schweinfurt werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren,
a)
der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg,
b)
aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Schweinfurt als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg.