Dem Hauptzollamt Magdeburg wird die Zuständigkeit für die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Braunschweig, Bremen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück übertragen.
Dem Hauptzollamt Magdeburg wird die Zuständigkeit für die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Braunschweig, Bremen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück übertragen.