Diese Verordnung regelt abschließend die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften der Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen. Die Bestimmungen des Hochschulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.
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Diese Verordnung regelt abschließend die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften der Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen. Die Bestimmungen des Hochschulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.