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§ 3 HWKraftStAbV2021 — Inkrafttreten

Hochwasser-Kraftfahrzeugsteuer-Abgrenzungsverordnung 2021

Historische Fassung: Stand 01.09.2021 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 14. Juli 2021 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.